A bis Z - Alle Infos im Überblick

Abmeldung 

Bevor Sie Ihre Station für einen kurzen Spaziergang verlassen, melden Sie sich bitte beim Stationspersonal ab. Richten Sie es zudem immer so ein, dass Sie zu Behandlungen, Visiten und Mahlzeiten wieder in Ihrem Zimmer sind. Als stationärer Patient am Krankenhaus bleiben Sie bitte auf dem Gelände des Krankenhauses. 

Angehörigengespräche 

Angehörige unserer Patienteninnen und Patienten können bei Fragen und persönlichen Anliegen jederzeit einen Termin mit der*m jeweils zuständigen Stationsarzt/ -ärztin vereinbaren. Alle Ärzte*innen sind an die Schweigepflicht gebunden. Liegt allerdings eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung vor, können auch Angehörige über den Krankheitsverlauf informiert werden. Bei Fragen sind Ihnen das Pflegepersonal und das Sekretariat der jeweiligen Klinik gern behilflich.

Anmeldung 

Ihr erster Weg bei uns führt Sie zum Patientenservice. Hier melden Sie sich an und werden über die nächsten Schritte informiert. Ihre Angehörigen und Besucher erfahren hier später auch, wo Sie untergebracht sind. 

Sollten Sie auf Ihrem Weg durch das Krankenhaus Hilfe benötigen, werden Sie an der Information von den Mitarbeitern der Patientenbegleitung oder unseren Patientenlotsen in Empfang genommen und zu Ihrer Station begleitet. Zudem stehen dort Rollstühle und Gepäckwagen bereit. 

Anschlussversorgung 

Unsere Mitarbeiter des Sozialdienstes kümmern sich im Rahmen des Entlassmanagements nach §39 Abs. 1a SGB V, gemeinsam mit Ihnen, um Ihre Anschlussversorgung – in der Regel schon während Ihres stationären Aufenthaltes bei uns. 

Das umfasst: 

  • Organisation der Anschlussheilbehandlung / Rehabilitation (ambulant und stationär) 

  • Beschaffung von Hilfsmitteln (Rollstuhl, Gehilfen, Orthesen, Prothesen oder Ähnliches) 

  • Organisation von häuslicher Pflege 

  • Einleitung von Physio- und Ergotherapie 

  • Beratung, gerne auch zusammen mit Angehörigen oder Bezugspersonen 

Bei Bedarf unterstützt die Kranken- oder Pflegekasse die Anschlussbehandlung. 

Arbeitsunfall 

Falls Sie wegen eines Betriebs- oder Schulunfalls und deren Folgeerkrankungen teil- oder vollstationär behandelt werden, teilen Sie dies bitte unbedingt Ihrem behandelnden Arzt und den Mitarbeitern der Leistelle bzw. der zentralen stationären Aufnahme mit. In diesen Fällen rechnen wir die Kosten für die Behandlung nicht mit Ihrer Krankenkasse, sondern mit der zuständigen Berufsgenossenschaft/ gesetzlichen Unfallversicherung ab. Der gesetzliche Zuzahlungsbeitrag muss dann nicht entrichtet werden. 

Aufklärungsgespräch 

Ist bei Ihnen eine Operation notwendig, erfahren Sie spätestens am Vortag alles Notwendige in einem ausführlichen Aufklärungsgespräch mit Ihrem behandelnden Arzt.  Sie erhalten von uns einen Aufnahmeantrag, die allgemeinen Vertragsbedingungen und weitere wichtige Informationen.

Aufnahme 

Vor Ihrer stationären Behandlung am Kreiskrankenhaus Greiz sind einige Aufnahmeformalitäten notwendig. Dafür werden Ihre persönlichen Daten in der stationären Patientenaufnahme erfasst. Zudem erhalten Sie von uns einen Aufnahmeantrag und einen Umschlag mit der Aufschrift „Wichtige Informationen für unsere Patientinnen und Patienten“ mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und weiteren Informationen. 

Aufnahmeuntersuchung 

Zunächst wird der zuständige Stationsarzt Sie untersuchen und ein ausführliches Aufnahmegespräch führen. Dafür ist es empfehlenswert, sich bereits vor dem Aufenthalt Notizen zu Vorerkrankungen und notwendigen Medikamenten zu machen. Mögliche Fragen können sein: 

  • Welche Beschwerden haben Sie? 

  • Wie und wann haben diese angefangen? 

  • Sind in Ihrer Familie, Ihrem Bekanntenkreis oder an Ihrem Arbeitsplatz ähnliche Erkrankungen aufgetreten? 

  • Nehmen Sie zurzeit Medikamente ein? 

Barrierefreiheit 

Der Eingang zum Krankenhaus, alle Behandlungseinrichtungen, Patientenzimmer und -toiletten sind barrierefrei zugänglich. Behindertenparkplätze sind gekennzeichnet und in der Nähe des Einganges verfügbar. 

Besuchszeiten 

Jeder Patient kann täglich 2 Besucher für zwischen 14:00-17:00 empfangen. 

Unverändert bleibt die Pflicht des Tragens von FFP2-Masken für alle Besucher und Patienten, während des Besuches bis einschließlich 07.04.2023 auch im Patientenzimmer. 

Busanbindung 

https://www.hospital-greiz.de/busanbindung.html 

Blumen 

Aus hygienischen Gründen sind Topfpflanzen im Krankenzimmer leider nicht erlaubt. Blumenvasen sind auf jeder Ebene in den jeweiligen Aufenthaltsräumen zu finden. 

Cafeteria 

Unsere Cafeteria steht Ihnen von Montag bis Freitag von 07.30 - 14.00 Uhr zur Verfügung.

Checkliste 

Für Ihren stationären Aufenthalt haben wir Ihnen eine Checkliste erstellt. Siehe Checkliste zur stationären Aufnahme. 

Corona 

Informationen zu Corona finden Sie hier. 

Datenschutz 

Den Datenschutz nehmen wir am Krankenhaus sehr ernst. Bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen viele sensible persönliche Daten. Unsere Mitarbeiter der Aufnahmen nehmen beispielsweise Ihre Anschrift, Telefonnummer sowie die Kontaktdaten Ihrer Angehörigen, des Hausarztes und des behandelnden Arztes auf. Außerdem fragen sie nach Ihrer Krankenkasse und der Versicherungsnummer. Da Privatversicherte häufig keine Chipkarte besitzen, müssen diese ihre Versicherungsunterlagen vorlegen. Bei der Aufnahme werden Sie zudem gefragt, ob Sie zustimmen, dass Ihre Daten an Ihren Hausarzt und den behandelnden Arzt weitergegeben werden. Privatpatienten müssen außerdem bestätigen, dass ihre Daten an einen Dienstleister für die Rechnungsstellung weitergeben darf. Weiterhin müssen Sie entscheiden, ob Sie am Entlassmanagement teilnehmen und ob Ihre Krankenkasse darüber informiert werden darf. Eventuelle Fragen zu den verschiedenen Punkten erläutern Ihnen die Mitarbeiter der Aufnahme im Gespräch. Falls Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen wollen, füllen die Mitarbeiter die entsprechenden Verträge gemeinsam mit Ihnen aus. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Begleitperson mit aufgenommen werden soll. All diese Daten sind bei uns selbstverständlich in sicheren Händen. Alle Mitarbeiter werden bereits bei der Einstellung auf die Vertraulichkeit und die Verschwiegenheit im Umgang mit Patientendaten verpflichtet. Außerdem haben sie nur Zugriff auf solche Daten, die sie für ihre Arbeit benötigen. Nach den gesetzlichen Grundlagen zum Datenschutz sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, welche Daten von Ihnen im Krankenhaus verarbeitet werden und welche Rechte sich daraus für Sie ergeben. Diese Informationen finden Sie in den Aufnahmebereichen oder im Internet unter https://www.hospital-greiz.de/datenschutzerklaerung.html 

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragter Herr Kempe gern zur Verfügung unter thomas.kempe@ewetel.net 

Diabetikerfürsorge 

Für individuelle Ernährungsberatung der Patienten, Schulung und Therapie aller Diabetes mellitus Typen steht Frau Schwester Sylke Schlehhahn zur Verfügung. Tel. 03661 46-4324 

Eigenbeteiligung 

Zur Kostenregulierung benötigen wir den Einweisungsschein des Hausarztes und die Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse. Das Krankenhaus ist gesetzlich (§ 39 Abs. 4 SGB V) verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 EUR für jeden Tag Ihres Krankenhausaufenthaltes einzuziehen und an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten, sofern Sie nicht insgesamt von Zuzahlungen befreit sind. Befreit sind Jugendliche unter 18 Jahren. Ist eine schwangere Patientin in stationärer Behandlung, ist sie nicht von der Zuzahlung befreit, dies gilt nur für die Dauer der Entbindung. Die Zuzahlungspflicht ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Den Zuzahlungsbetrag entrichten Sie bitte am Ende Ihres Krankenhausaufenthaltes in der Patientenaufnahme. Die Zahlung per Überweisung ist ebenfalls möglich. Ihre Krankenkasse kann die Verrechnung der Eigenbeteiligung auch selbst vornehmen.

 

Entlassungsbrief 

Bei der Entlassung erhalten Sie einen vorläufigen Entlassungsbrief für Ihren weiterbehandelnden Arzt. Er enthält alle wichtigen Informationen (Diagnose, Therapie und Medikation) über Ihren Krankenhausaufenthalt. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen.  

Sollten einzelne Untersuchungsergebnisse noch ausstehen, erhalten Sie zunächst nur einen vorläufigen Entlassungsbrief. Den endgültigen Brief schicken wir Ihnen dann im Nachgang per Post zu.  

Erkundigen Sie sich bei Fragen rund um Ihren Entlassungsbrief gerne auf Ihrer Station, bevor Sie das Krankenhaus verlassen.  

Entlassungsgespräch 

Wenn Ihr Entlassungstermin feststeht, wird Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen in einem Abschlussgespräch alle Fragen der Weiterbehandlung erörtern. Neben Anweisungen und Ratschlägen zur zukünftigen Lebensführung erhalten Sie daher auch, falls nötig, Informationen über anschließende Reha-Maßnahmen, nachsorgende Behandlungsschritte sowie Hinweise auf Betreuungs- und Beratungseinrichtungen, die Ihnen weiterhelfen können. Für Patienten, die nach der stationären Entlassung ohne pflegerische Unterstützung nicht zurechtkommen, gibt es in unserem Hause eine „Pflegeüberleitung“. Diese besteht aus dem Sozialdienst, der Diabetikerfürsorge und dem Wundmanagement.  
Sprechen Sie uns bitte diesbezüglich an! Gern stehen wir auch für persönliche Fragen und Anregungen, natürlich auch Kritik, zu Ihrer Verfügung. 

Entlassungsunterlagen 

Zum Abschluss Ihres Krankenhausaufenthaltes wird Ihnen der behandelnde Arzt einen Kurzbrief mit ersten Informationen über Ihre stationäre Behandlung für Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt mitgeben. Ein ausführlicher Arztbrief wird ein paar Tage später mit der Post versendet. Darin befinden sich Ergebnisse von Untersuchungen und Behandlungen sowie Empfehlungen, damit Ihre Behandlung lückenlos fortgesetzt werden kann. 

Einkaufsmöglichkeiten 

Am Zentralen Empfang haben Sie die Möglichkeit Zeitungen, Zeitschriften oder Blumen zu erwerben. Weiterhin stehen Ihnen in der Empfangshalle Automaten mit Getränken, Süßigkeiten und Waren des täglichen Bedarfs zur Verfügung. 

Essen und Trinken 

Frühstück 7:45 – 8:00 Uhr  

Mittagessen 11:30 – 12:00 Uhr 

Kaffeetrinken 13:30 – 14:30 Uhr 

Abendessen 17:30 – 18:00 Uhr 

 

Weiterhin stehen Ihnen in der Empfangshalle Automaten mit Getränken, Süßigkeiten und Waren des täglichen Bedarfs zur Verfügung. 

Einzelzimmer 

Eine Einzelzimmerbelegung ist eine nichtärztliche, kostenpflichtige Wahlleistung. Wir nehmen Ihren Wunsch bei der Aufnahmeplanung gerne entgegen und werden diesen, sofern es die stationäre Belegung zulässt, umsetzen. Bitte beachten Sie: Unser Krankenhaus ist von zentraler Bedeutung für die überregionale Notfallversorgung, weshalb sich kurzfristige Änderungen der Zimmerkapazitäten ergeben können. 

Fernsehen 

Die Patientenzimmer sind mit TV-Geräten ausgestattet. Fernsehen wird in unserem Haus kostenlos zur Verfügung gestellt. 

Freizeit 

Außerhalb der medizinischen Behandlungs- und Therapiezeiten sowie fester Termine wie Visiten haben Sie Zeit für sich. Sie können Spazieren gehen, unsere Service-Angebote rund um Kommunikation und Kultur nutzen oder Besuch empfangen. 

Fundbüro 

Bevor Sie Ihr Stationszimmer verlassen, vergewissern Sie sich, dass Sie alle persönlichen Dinge eingepackt haben. Sollten Sie doch etwas in Ihrem Stationszimmer beziehungsweise bei einer Untersuchung vergessen haben, fragen Sie bitte auf der jeweiligen Station oder im Funktionsbereich nach. 

Fundsachen werden an die Abteilung Patientenmanagement weitergegeben. Bei Nichtabholung werden Fundsachen für die Dauer von 12 Wochen sichergestellt und danach entsorgt. Dies gilt nicht für Geld und Wertsachen. 

Getränke- und 

Snackautomaten 

Im Empfangsbereich stehen Ihnen mehrere Automaten zur Verfügung. 

Gesetzlich versicherte Patienten 

Als gesetzlich Versicherte brauchen Sie sich nicht um die finanzielle Seite des Krankenhausaufenthaltes zu sorgen. Sie sind abgesichert und bei Volljährigkeit zu einer Zuzahlung für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr verpflichtet. Sollten Sie in diesem Kalenderjahr diesen Betrag bereits voll gezahlt haben oder einen Befreiungsausweis besitzen, legen Sie die entsprechenden Belege bitte zur Aufnahme vor. 

Sind Sie Mitglied der AOK Plus oder BARMER, wird sich Ihre Krankenkasse wegen der Erstattung des Zuzahlungsbetrages mit Ihnen direkt in Verbindung setzen. Bei Versicherten aller anderen Krankenkassen sind wir verpflichtet, den Zuzahlungsbetrag im Auftrag Ihrer Krankenkasse einzuziehen und an diese weiterzuleiten.  

Grußkarten-Service 

Wir wissen, dass es für unsere Patienten sehr wichtig ist, während ihres stationären Aufenthalts mit ihrer Familie sowie mit Freunden und Bekannten in Verbindung zu bleiben. Manchmal sind Besuche für die Angehörigen jedoch nicht immer möglich – sei es aufgrund einer sehr langen Anfahrt oder eines aktuell geltenden Besuchsverbots. 

Sie möchten einem Verwandten, Freund oder Kollegen, der sich aktuell bei uns in der Behandlung befindet, dennoch eine kleine Freude bereiten? Dann senden Sie doch eine Grußkarte! Mit unserem Grußkarten-Service geht das ganz einfach und schnell. Hier können Sie Ihre Grußkarte versenden 

 

 

 

Hausordnung 

In unserer Hausordnung finden Sie als Patient bzw. Besucher wichtige Informationen zu Thema wie dem Aufenthalt im Krankenhaus sowie geltende Regelungen zum Rauchverbot oder Parken. 

Hygiene 

Hygiene ist das A und O in einem Krankenhaus - damit sich Keime nicht ausbreiten können und unsere Patienten während ihres Aufenthalts bei uns keine Infektion entwickeln. Unsere Ärzte, Pflegenden und alle Mitarbeiter wissen um das richtige hygienische Verhalten im Krankenhaus und halten sich selbstverständlich an die hohen hygienischen Standards. 

Wir bitten allerdings auch unsere Patienten und ihre Angehörigen, bei ihrem Aufenthalt in unserem Haus in besonderem Maße auf Hygiene zu achten. Daher stehen auf den Stationen und in den Ambulanzen sowie in allen öffentlichen Bereichen Desinfektionsspender bereit. Bitte nutzen Sie diese! 

Ganz besondere Achtsamkeit ist auf den Intensivstationen geboten. Dort befinden sich Patienten mit einem geschwächten Immunsystem, für die Krankheitserreger besonders gefährlich sind. In diesen Bereichen sind daher keine Blumen erlaubt. 

Apropos Blumen: Mit Blumensträußen können Sie Ihren kranken Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten gerne eine Freude bereiten. Dafür stehen auf jeder Station Vasen bereit. Topfpflanzen hingegen sind aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. 

Integration 

In einem Haus, in dem Menschen verschiedener Herkunftsländer, Ethnien und Religionen zusammenkommen, sehen wir uns nicht allein unseren Mitarbeitenden, sondern auch unseren Patienten*innen sowie Partnern verpflichtet, ihnen auf einer möglichst breiten Ebene zu begegnen und kulturelle wie religiöse Besonderheiten im Umgang mit ihnen zu respektieren und zu beachten. 

Kleidung 

Ihre Kleidung sollte möglichst bequem und Ihrem Gesundheitszustand angepasst sein. Wir bitten die Patienten, die sich außerhalb der Patientenzimmer aufhalten, geeignete Oberbekleidung zu tragen. 

Krankenhaus-seelsorge 

 

Kosten 

Die Mehrzahl unserer Patienten braucht sich nicht um die finanzielle Seite des Krankenhausaufenthaltes zu sorgen. Sie sind als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse abgesichert. 

Sind Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nehmen Sie zusätzliche Wahlleistungen in Anspruch, müssen die Kosten mit uns direkt verrechnet werden. Informieren Sie sich HIER. 

Kunst und Kultur 

Ihnen den Krankenhausalltag etwas kurzweiliger zu gestalten, möchten wir Sie mit den Ausstellungen in der Magistrale erfreuen und so zusätzlich zu Ihrer Genesung beitragen. 

Krankmeldung 

Die meisten Arbeitgeber verlangen innerhalb von drei Tagen die Vorlage Ihrer Krankmeldung. Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, sind die Mitarbeiter des Zentralen Empfanges gern bereit, Ihnen auf Wunsch umgehend eine Krankenhausaufenthalts-Bescheinigung auszustellen. Am Tag Ihrer Entlassung können Sie sich zudem eine abschließende Bescheinigung ausstellen lassen, mit der Sie den gesamten Zeitraum Ihrer stationären Behandlung belegen können. 

Lageplan 

Unter https://www.hospital-greiz.de/lageplan.html finden Sie neben dem Lageplan auch unsere Gebäudeliste. 

Lesen 

Am Zentralen Empfang können Sie Zeitschriften und Zeitungen käuflich erwerben. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit aus unserer hauseigenen Bibliothek Bücher auszuleihen. Die Patientenbibliothek befindet sich neben dem Zentralen Empfang. 

Lob- und Beschwerde-management 

Wir möchten, dass Sie mit unseren Leistungen zufrieden sind. Trotzdem kann es passieren, dass Sie einmal Anlass zur Kritik haben oder uns eine hilfreiche Anregung mitteilen wollen. Ihre Anregungen betrachten wir als Chance, Schwachstellen zu entdecken und unsere Leistungen zu verbessern. Sollte es einmal Anlass zur Beschwerde geben, scheuen Sie sich bitte nicht diese direkt an uns heran zu tragen. 

Medizinproduktesicherheitsbeauftragter 

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle folgende Aufgaben für den Betreiber wahr: 

Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen; Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen 

 

Medikamente 

Während Ihres Aufenthaltes werden Ihre Arzneimittel durch die Krankenhausapotheke zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie ohne Absprache mit Ihrem behandelnden Krankenhausarzt keine eigenen Arzneimittel an. Dies betrifft auch pflanzliche Medikamente, Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel sowie z.B. Augentropfen, Salben, und alle weiteren frei verkäuflichen Arzneimittel. 

Wenn Sie nach Ihrem Aufenthalt weiterhin Medikamente einnehmen müssen, ist es möglich, für die folgenden 7 Kalendertage ein Rezept auszustellen. Bei Entlassung am Wochenende und an Feiertagen geben wir Ihnen einen ausreichenden Vorrat bis zum nächsten Werktag mit.  

Sprechen Sie uns bei Fragen oder Unsicherheiten zur weiteren Medikamenten-Einnahme gerne an.  

MVZ 

Das Medizinische Versorgungszentrum wurde 2007 als 100 %-ige Tochtergesellschaft der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH gegründet. Es ermöglicht eine fachübergreifende ambulante Versorgung von Patienten mit dem Ziel der Vernetzung unterschiedlicher Fachdisziplinen. Gegenwärtig sind im MVZ Greiz die Fachbereiche Allgemeinmedizin, Allgemein- Viszeral- und Gefäßchirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie-Unfallchirurgie, Innere Medizin, Kardiologie, Neurologie, Urologie, Schmerztherapie und Pädiatrie etabliert.

Nachtruhe 

Wir bitten Patienten und Besucher die Nachtruhe ab 22.00 Uhr zu respektieren.  

Notfallambulanz 

Wir bieten 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr eine Notfallversorgung an. 

Die Rettungsstelle erreichen Sie unter der Telefonnummer 112 und die Notaufnahme unseres Hauses unter 03661 46-4270. 

 

 

Parken 

Unseren Patienten und Gästen stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Diese sind 

ausgeschildert. 

Die ersten 30-Minuten sind kostenfrei. Bitte legen Sie auch hierfür einen Parkschein in die Frontscheibe Ihres Fahrzeuges. 

Sie haben folgende Möglichkeiten Ihren Parkschein zu lösen oder zu verlängern. Die Bedienungsanleitung ist im jeweiligen Punkte hinterlegt. 

  • das Lösen des Parkscheins am Automaten oder 

  • die Kfz-Kennzeichen-Eingabe am Automaten (Zahlung am Automaten) oder 

  • die Parkscheinverlängerung per SMS Eingabe oder 

  • die Nutzung der easypark-App. 

Im Krankenhausgelände sind mehrere Parkscheinautomaten aufgestellt.  
Notfallpatienten stehen ebenfalls Parkplätze im geschlossenen Krankenhausgelände bei der Notaufnahme zur Verfügung. Diese erreichen Sie über die Schrankenanlage. Eine Kurzzeit-Parkberechtigung hierfür erhalten Sie in der Notaufnahme. 

Patientenfürsprecherin 

Unsere Patientenfürsprecherin Frau Erika Brockmöller ist wie folgt zu erreichen: info@hospital-greiz.de 

Post 

Briefmarken erhalten Sie am Zentralen Empfang. Einen Briefkasten finden Sie am Hauptausgang. 

Privatpatienten 

Sind Sie privat versichert oder nehmen Sie zusätzliche Wahlleistungen in Anspruch, werden die Kosten direkt mit uns verrechnet werden. Angaben zum Abrechnungsverfahren bei Selbstzahlern finden Sie im § 9 der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Krankenhauses sowie im DRG- Entgelttarif für voll- und teilstationäre Leistungen. Wenn Sie uns Ihr Recht gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung zur direkten Kostenerstattung für diesen Krankenhausaufenthalt abtreten, müssen Sie vor Behandlungsbeginn keine Vorauszahlung entrichten. Entsprechende Einwilligungserklärungen erhalten Sie von unseren des Zentralen Empfanges. Kostenvoranschläge händigen Ihnen auf Anfrage die Mitarbeiter der Abteilung Patientenmanagement aus. 

Rauchen 

Wir sind ein „rauchfreies“ Krankenhaus. In den gesamten Gebäuden ist das Rauchen daher nicht gestattet. Erlaubt ist Rauchen ausschließlich an den dafür ausgewiesenen „Raucherinseln“.  

 

 

Schweigepflicht 

Selbstverständlich sind alle unsere Mitarbeiter an die Schweigepflicht gebunden. Wenn Sie jedoch wünschen, dass Verwandte oder Freunde Auskunft über Ihren Gesundheitszustand erhalten, müssen Sie Ihren Arzt ausdrücklich von der Schweigepflicht entbinden. Sprechen Sie mit ihm darüber, welche Informationen weitergegeben werden dürfen und wann er Ihren Angehörigen für ein Gespräch zur Verfügung stehen kann. 

Selbsthilfe 

bieten Ihnen während oder nach einem Krankenhausaufenthalt die Möglichkeit, sich mit anderen Menschen auszutauschen, die ähnliche Anliegen und Probleme haben. Damit kann es gelingen, körperliche, psychische oder soziale Schwierigkeiten gemeinsam zu bewältigen. Die Informations- und Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen, kurz KISS, vermittelt Ihnen Kontakte zu Gruppen in Greiz und ganz Thüringen.  

Landratsamt Greiz 

Abt. Gesundheitsamt / KISS 

Dr.-Rathenau-Platz 11 

07973 Greiz 

Tel: 03661 / 876515 

E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-greiz.de 

Selbstzahler 

Sind Sie privat versichert oder nehmen Sie zusätzliche Wahlleistungen in Anspruch, werden die Kosten direkt mit uns verrechnet. Angaben zum Abrechnungsverfahren bei Selbstzahlern finden Sie im § 11 der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Klinikums sowie im DRG- und PEPP-Entgelttarif für voll- und teilstationäre Leistungen. Wenn Sie uns Ihre Recht gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung zur direkten Kostenüberstattung für diesen Klinikaufenthalt abtreten, müssen Sie vor Behandlungsbeginn keine Vorauszahlung entrichten. Entsprechende Einwilligungserklärungen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern in den Leitstellen bzw. in der zentralen stationären Aufnahme. Kostenvoranschläge händigen Ihnen auf Anfrage die Mitarbeiter des zentralen Empfangs. 

Sozialdienst 

Unsere Sozialarbeiter sind besonders für die Patienten da, die keine Angehörigen haben oder die sich, auf Grund der Entfernung, nicht ständig um Sie kümmern können. Über die Stationsleitung können Sie um ein Gespräch mit einem unserer Sozialarbeiter bitten.  

Wir bearbeiten für Sie ihre: 

  • Anschlussheilbehandlungen 

  • Reha-Kuren 

  • Unterbringung in Heimen sowie 

  • Einleitung von Betreuungsverfahren über das Amtsgericht 

Vertrauen Sie uns die Dinge an, die Sie beunruhigen und dringend erledigt werden müssen: 

  • wichtige Dinge in Ihrer Wohnung 

  • kleine Botengänge zu Behörden, Sparkasse oder Krankenkasse 

  • Ihr Wellensittich muss gefüttert werden 

  • ... die kleinen Dinge, die Sie nicht ruhig schlafen lassen 

Eine weitere Aufgabe des Sozialdienstes ist die Betreuung und die umfassende Beratung von Diabetespatienten. 

Sollten Sie zu Ihrer Behandlung eine Patientenverfügung in Anspruch nehmen, so können wir Ihnen entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen. Sprechen Sie mit unserem Pflegepersonal. 

Patientenidentifikationsarmband 

Gleich zu Beginn Ihres Aufenthaltes bei uns erhalten Sie ein Sicherheitsarmband. Darauf sind Ihr vollständiger Name, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre individuelle Patientennummer vermerkt. Informationen über Ihre Erkrankungen enthält der Strichcode nicht. Das Armband dient als zusätzliche Sicherheitsvorkehrung, damit Sie stets zur richtigen Zeit und am richtigen Ort die richtige Behandlung erhalten. 

Tagesablauf 

Während Ihres Aufenthaltes werden Sie schnell einen geregelten Tagesablauf im Alltag im Krankenhaus erkennen. Ihre Stationsschwestern und Pfleger werden Ihnen alle Abläufe erklären und Sie durch den Tag begleiten. 

In der Regel beginnt der Tag zwischen 6.00 und 7.00 Uhr mit dem Wecken. Nach dem Frühstück kommt Ihr Stationsarzt zur Visite ans Krankenbett, um sich ein Bild von Ihrer Genesung zu machen und Sie über den weiteren Verlauf der Behandlung zu informieren. 

Außerhalb der medizinischen Behandlungs- und Therapiezeiten sowie fester Termine wie Visiten und Mahlzeiten haben Sie Zeit für sich. 

Taxi 

Taxis können jederzeit vom Zentralen Empfang aus kostenlos telefonisch angefordert werden. Sind Fahrten aus medizinischer Sicht zwingend notwendig, übernimmt die Krankenkasse die anfallenden Kosten. 

Telefon 

Gerade im Krankheitsfall ist der telefonische Kontakt zu Familie, Freunden und Bekannten wichtig. An den meisten Patientenbetten befindet sich ein Telefon, das Ihnen zur Nutzung bereit steht. Dafür benötigen Sie lediglich eine Telefonkarte, diese können Sie bei der Aufnahme am Zentralen Empfang gegen geringe Gebühr erhalten. 

TV 

Alle Stationen sind mit Fernsehgeräten ausgestattet. In einigen Patientenzimmern ist darüber hinaus der individuelle Empfang von Radioprogrammen möglich. 

 

 

 

Verpflegung 

Für Ihr leibliches Wohl sorgt das Küchenteam unserer Cafeteria „Piazza“. Es bemüht sich, Ihre Mahlzeiten abwechslungsreich und schmackhaft zuzubereiten. 

Das Essen wird Ihnen von unseren Servicemitarbeitern serviert. Bei ihnen bestellen Sie auch jeweils nach dem Frühstück Ihr Abendessen, das Frühstück und das Mittagessen für den nächsten Tag. Unsere Servicemitarbeiter helfen Ihnen gerne bei der Auswahl. Bei Bedarf holen Sie den Rat einer Diätassistentin ein. 

Visite 

Täglich wird auf Station die Visite durchgeführt. Dabei verschafft sich Ihr behandelnder Arzt ein Bild über Ihren Gesundheitszustand und überprüft dabei den Fortgang der einzelnen eingeleiteten Behandlungsmaßnahmen. Dabei besteht auch für Sie selbst die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder um einen Gesprächstermin – gern auch gemeinsam mit Ihren Angehörigen – zu bitten. 

Wahlleistungen 

Grundsätzlich hat jeder Patient die Möglichkeit, unsere Wahlleistungsangebote zu nutzen. Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Zusatzversicherung bzw. falls solch eine Versicherung nicht besteht, direkt mit Ihnen. D.h. selbstverständlich können Sie auch als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse durch private Zuzahlung die Leistungen beanspruchen. 

Sie können folgende Wahlleistungen in Anspruch nehmen: 

  • Privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung) 

  • Zimmerwahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer)* 

  • Aufnahme einer Begleitperson auf eigenen Wunsch* 

*Bitte beachten Sie, dass sich die Bereitstellung dieser Angebote nach der aktuellen Zimmerverfügbarkeit vor Ort richtet. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob die von Ihnen gewünschte Zimmerwahlleistung oder die Aufnahme einer Begleitperson auf der Station gewährleistet werden kann. 

Wertgegenstände 

Bitte bewahren Sie Ihre Wertgegenstände nicht im Nachttisch oder im Zimmer auf. Wir empfehlen Ihnen Ihre Wertgegenstände wie Schmuck, Kreditkarten, größere Geldbeträge mit nach Hause zu geben. Beim Verlassen des Zimmers nehmen Sie bitte Ihre Telefonkarte und Ihre Geldbörse mit aus dem Zimmer. 

Für Diebstähle kann leider keine Haftung übernommen werden. 

Weiterbehandlung 

Suchen Sie nach Ihrer Entlassung bitte baldmöglichst Ihren Hausarzt auf beziehungsweise den Arzt, der Sie ans Krankenhaus überwiesen hat. Dieser erhält von uns in der Regel einige Tage nach Entlassung einen schriftlichen Arztbrief mit allen wichtigen Informationen für Ihre weitere Behandlung. Bitte beachten Sie: Bei Patienten, die entgegen ärztlichem Rat auf eine Entlassung bestehen oder das Krankenhaus eigenmächtig verlassen, haftet das Klinikum nicht für weitere Folgen.